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Unternehmerberatung
Honestas...... ist die lateinische Definition des ehrlichen Handelns,
confisio (Vertrauen) die Grundlage des menschlichen Miteinanders

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1. Was versteht man unter Fördermitteln?

Öffentliche Fördermittel sind Finanzierungshilfen oder Bürgschaften des Bundes, der Länder und der Europäischen Union für überwiegend investive Maßnahmen von Gewerbebetrieben, Kommunen/Gebietskörperschaften und Freiberuflern. Die Förderung erfolgt auf Antragstellung bei der Hausbank, bei Landesinstituten oder Behörden und wird zweckgebunden zugeteilt. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung von öffentlichen Fördermitteln besteht nicht. Der Antrag auf Fördermittel ist meistens vor Beginn der Maßnahme zu stellen (Vorbeginnklausel). (Quelle: Glossar NRW.Bank)

Wesentliche Förderarten sind:

- Zinsgünstige und zinslose Darlehen

- Verlorene nicht rückzahlbare Zuschüsse

- Bürgschaften

- Beteiligungen

Zinsgünstige Darlehen gewähren dem Unternehmer einen Geldvorteil gegenüber marktüblichen Konditionen. Sie sind die häufigste Erscheinungsform der Wirtschaftsförderung und werden meistens unter Einschaltung der Hausbanken aus öffentlichen Mitteln gewährt (Hausbankprinzip). Viele dieser Darlehen bieten weiterhin die Möglichkeit eine Haftungsfreistellung der Hausbank zu beantragen.

Verlorene Zuschüsse gewähren dem Unternehmen die direkte Übernahme von Kosten für bestimmte Handlungen, beispielsweise für die Inanspruchnahme von Unternehmensberatungsleistungen. Diese Zuschüsse werden bei Vorlage der entsprechenden Ausgaben meistens in Form von Anteilsfinanzierung gewährt und müssen nicht zurückgezahlt werden.

Jedes Kreditinstitut verlangt bankübliche Sicherheiten für die Gewährung eines Kredites. Mangelt es beim Kreditnehmer an ausreichenden Sicherheiten, können Bürgschaften weiterhelfen. Öffentlich geförderte Bürgschaftsbanken sichern Kredite ab.

Bürgschaften gewähren dem Unternehmen Sicherheiten für den Abschluss eines Kreditvertrages und sind dabei nicht auf die Gewährung subventionierter Darlehen beschränkt. Eine Zahlung wird dabei nur vorgenommen, wenn der Kredit notleidend ist (Ausfallbürgschaft).

Beteiligungen gewähren dem Unternehmen zusätzliches Eigenkapital. Das Eigenkapital wird als stille Beteiligung oder als direkte Beteiligung am Stammkapital des Unternehmens gewährt. Dabei erfolgt eine Rückzahlung in der Regel zum Nominalwert. Der Beteiligungsgeber partizipiert nicht an den stillen Reserven und am Unternehmenswert.

2. Wofür bekomme ich Fördermittel?

Fördermittel sind für nahezu alle Arten von unternehmerischen Aktivitäten denkbar. Allerdings muss die Ausgangssituation des Unternehmens berücksichtigt werden. Eine genaue Datenaufnahme ist daher zwingend notwendig. Je detaillierter diese erfolgt, umso genauer lassen sich die möglichen Fördermittel eingrenzen.

3. Wer bekommt Fördermittel?

Es werden Fördermittel für unterschiedliche Branchen, Unternehmensgrößen, Unternehmensarten, Unternehmensphasen, Vorhaben und Projekte vergeben. Daher ist es besonders wichtig, das gewünschte Vorhaben möglichst genau zu umschreiben und die relevanten Unternehmensdaten für eine Fördermittelrecherche bzw. -analyse aufzunehmen.

4. Wie gelange ich an Fördermittel?

Die Antragsstellung kann teilweise direkt erfolgen, in vielen Fällen ist jedoch eine Beantragung beispielsweise bei der Hausbank notwendig. Das hängt vom jeweiligen Programm bzw. Geldgeber ab. Darüber hinaus sollte man überlegen, sich bei der Antragstellung helfen zu lassen. Bereits kleinste Fehler können dazu führen, dass die Förderung nicht erteilt bzw. bewilligt wird.

5. Wer stellt Fördermittel zur Verfügung?

Fördermittel gibt es bei den unterschiedlichsten Geldgebern sowohl auf Bundes- und Landes- als auch auf EU-Ebene.

Allgemein unterteilen sich Förderprogramme bezüglich ihrer Finanzierung in „gemischte“ Programme, deren Finanzierung zu einem bestimmten Prozentsatz aus europäischen Mitteln und aus einem Anteil nationaler Mittel (Kofinanzierung) erfolgt, sowie in „nationale“ Programme, deren Finanzierung der Programme zu 100% durch die Bundesrepublik Deutschland bzw. die Bundesländer erfolgt.

Die Abwicklung der Förderprogramme delegieren Bund und Länder zum größten Teil an die Sonderkreditinstitute wie die KfW-Bankengruppe und Landes-Förderbanken wie die NRW.Bank in Nordrhein-Westfalen.

Das Angebot erscheint sehr unübersichtlich und sollte professionell untersucht werden.

6. Kann ich das allein / Kann ich allein Fördermittel beantragen?

Insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen ist es nahezu unmöglich, alle aufgelegten Programme zu kennen und zu wissen, wie diese Programme zu nutzen sind. Kleinste Fehler bei der Antragstellung oder beim Abruf der Mittel können dazu führen, ein Fördermittel oder einen Zuschuss nicht zu erhalten.

7. Was kann man mit Fördermitteln erreichen?

Der Nutzen der Inanspruchnahme staatlicher Fördermittel ist offensichtlich:

- Die Zinskosten senken sich in der Regel um ca. 2% jährlich (Das bedeutet bei einem Investitionsvolumen von 250.000,- € eine Ersparnis von 5.000,- € jährlich. Bei einer Kreditlaufzeit von 10 Jahren ergibt sich daraus eine Einsparung allein an Zinsen von 50.000,- €, ohne Zinseszinsberechnung ).

- Kredite beinhalten in der Regel eine zusätzliche Haftungsfreistellung der Hausbank, die bankübliche Sicherung wird dadurch reduziert oder Sicherheiten können beispielsweise für notwendige Betriebsmittel genutzt werden.

- Falls keine banküblichen Sicherheiten zur Verfügung stehen, können zusätzliche Ausfallbürgschaften beantragt werden.

- Kosten für Unternehmensberatung werden bis zu 90% übernommen.

- Eine Beteiligung an den Lohnkosten der Arbeitnehmer bis zu 70% des Bruttoentgelts ist möglich.

- Nicht rückzahlbare Zuschüsse bis zu 50% für Investitionen im Bereich Umweltschutz

- Zuschuss für technologieorientierte Firmen bis zu 50% der Investitionskosten

Schlussfolgerung: Wer als Unternehmer diese wirtschaftlichen Rahmenbedingungen ignoriert, verschenkt bares Geld.

8. Gibt es typische Gründungsfehler ?

Typische Gründungsfehler !

An dieser Stelle möchten wir noch auf bestimmte, typische Fehler hinweisen, die insbesondere, aber nicht ausschließlich von Existenzgründern begangen werden und dazu führen (können), dass ein geplantes Vorhaben oder gar die Existenz des Unternehmens gefährdet ist.

Insbesondere in der Vorgründungsphase sollte die Geschäftsidee bzw. das Geschäftskonzept mit neutralen Fachleuten besprochen werden. Gerade als Existenzgründer muss man sich auf seine Kernkompetenzen (sein Handwerk, seine Dienstleistung, sein Produkt und vor allem auf Umsatz und Ertrag) konzentrieren. Für andere wichtige Dinge sollte der Rat und die Kompetenz von Fachleuten und/oder Partnern in Anspruch genommen werden. Das spart Zeit und Geld und vermeidet unnötige, teure Fehler.

Unabdingbar ist eine genaue Analyse des Marktes und der Wettbewerbssituation. Immer gilt: Wenig ist besser als nichts. Auch dafür sollten Sie neutrale Hilfe in Anspruch nehmen.

Und nicht nur in der Vorgründungsphase gilt es Aufgaben, Abläufe und Tätigkeiten mit Prioritäten zu versehen, damit Sie sich zur richtigen Zeit um die wichtigen Dinge kümmern können , und nicht die immer knappe Ressource Zeit für unwichtige Dinge verschwenden.

Häufig wird der genaue Kapitalbedarf falsch eingeschätzt. Nachfinanzierungen sind meist teurer, zu viel aufgenommenes Fremdkapital belastet unnötigerweise das Unternehmen. Das gleiche gilt für falsche, weil teure Finanzierungsarten und den falschen Zeitpunkt einer Anschaffung oder Investition.

Auf die Bedeutung von Zuschüssen und Fördermitteln für unternehmerische Handlungen wurde bereits eingegangen. Ein typischer Fehler ist der vorzeitige Maßnahmebeginn (siehe Förder A-Z: Vorbeginnklausel und Vorhabensbeginn).

Dabei kann durch bestimmte Aktivitäten auch nach erfolgter Beantragung und erteilter Bewilligung der beantragten Förderung eine nachträgliche Aberkennung der Bewilligung und die Rückforderung bereits ausgereichter Fördermittel verursacht werden.

Daher unser Tipp: Lassen Sie sich bei den Themen Zuschüsse, Fördermittel, Finanzierung und Gründung von uns helfen.

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